Sie werden alle auf der Roten Liste der gefährdeten Amphibienarten in Niedersachsen geführt und weisen einen schlechten Erhaltungszustand auf.
Rotbauchunke und Kammmolch stehen als Arten von gemeinschaftlichem Interesse im Anhang II der FFH-Richtlinie. Für ihren Erhalt müssen besondere
Schutzgebiete ausgewiesen werden. Als Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie gelten für alle drei Arten strenge Artenschutzbestimmungen.